Markus ZIrbes

REHA/AHB Maßnahme in 2021/2022 fortgeführt, Sportkurse finden seit dem 01.06.2021 wieder statt

AHB und Reha  auch in 2022 unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich Trotz der weiterhin bestehenden Corona Pandemie können Sie bei uns mit gutem Gefühl eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Rehamaßnahme antreten. Bitte halten Sie sich an unsere Hygieneregeln, da wir weiterhin in der Verantwortung stehen, einander vor einer möglichen Infektion zu schützen. Es gilt eine 3 […]

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AHB REHABILITATION WIEDER MÖGLICH

Seit dem 04.05.2020 haben wir einen ersten Testbetrieb unserer ambulanten Rehabilitation gestartet. Mit 6 Patienten und Patientinnen zur Anschlussheilbehandlung sind wir wieder im Rehabilitationsprozess. Nach Ablauf der ersten Woche sind wir jetzt auch sicher das wir ab dem 24.05.2020 wieder den AHB/Rehabilitationsprozess in unseren Räumen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln durchführen können. Bis zum

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REHA/AHB Statement des Gesundheitsamtes (22.03.2020)

Die Kollegen auf den Gesundheitsämtern arbeiten am Wochenende durch, vielen Dank dafür. Am Sonntag den 22.03.2020 schreibt die Kollegin in ihrem letzten Satz. „Letztendlich ist es Ihnen überlassen in dieser besonderen Zeit mit der Situation umzugehen.“ Wir halten nach den aktuellen Entwicklungen unsere Entscheidung die ambulante Reha nicht fortzuführen, unter individueller Berücksichtigung der einzelnen Fragestellungen

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REHA/AHB was tun bei Abbruch/Nicht antreten? (19.03.2020)

Die Rentenversicherung reagiert hier in Lichtgeschwindigkeit. Hier die Regelungen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Anträge aus der ambulanten Betreuung): Bewilligungsfristen sind aufgehoben. Die Reha kann in Zukunft auch noch 6 Monate nach Bewilligungsbescheid ohne Neuantrag angetreten werden. Abgebrochene (wg. Corona) Massnahmen werden, wenn das Rehaziel nicht erreicht wurde anhand eines Kurzantrages/Willenserklärung der Patienten neu beschieden. Leistungen

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REHA DEUTSCHLANDWEIT NEUAUFNAHMEN VERMEIDEN (18.03.2020)

Hier die Empfehlung der Rentenversicherer zum Umgang mit AHB/Rehapatienten: Vorgehen bei Neuaufnahmen Es gilt auch weiterhin die oberste Prämisse, die Verbreitung der Epidemie so gut wie irgend möglich zu verlangsamen und keine neuen Infektionsketten zu induzieren. Wir empfehlen dringend in den nächsten 10 Tagen, konkret ab Mittwoch 18.03.2020, keine Neuaufnahmen zu veranlassen. Unsere Vorgehensweise: Wir

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REHA VORÜBERGEHEND GESCHLOSSEN (17.03.2020)

Liebe Patientinnen und Patienten. Die Behörden sind überlastet und können nicht jetzt für jeden individuell entscheiden. Jeder muss Verantwortung übernehmen. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen aufgrund der vorhandenen Ausgangseinschränkungen und Empfehlungen der Bundesregierung, unser Angebot der ambulanten kardialen Rehabilitation bis zum abklingen der SARS-CoV-2 Epidemie auszusetzen. Wir halten es aus ärztlicher Sicht für nicht

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COVID-19 Pandemie (16.03.2020)

Liebe Patienten/-innen, 16.03.2020 Aufgrund der momentanen Virusinfektionskrise des SARS-CoV 2 und der damit einhergehenden  COVID-19-Pandemie fallen bis auf Weiteres unsere angebotenen Kurse aus, wie z.B. IRENA, Nordicwalking, SpFit, Autogenes Training Die Massnahmen der ambulanten Rehabilitation finden erstmal weiterhin statt. Laut akuellstem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung findet eine weitere Belegung der Rehaeinrichtungen statt (Allerdings Stand 06.03.2020).

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