Ablauf Antragsstellung

Wie kann eine ambulante Rehabilitation beantragt werden?

Zwischen der Akutbehandlung im Krankenhaus und der Anschlussrehabilitation sollten maximal 14 Tage liegen. Die Beantragung erfolgt über den Sozialdienst im Krankenhaus. Bei versäumter Antragsstellung kann der Hausarzt dieses nachholen. Auch wir als Rehabilitationseinrichtung unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung. Die Kosten Ihrer Rehabilitation werden von der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse getragen.

Jetzt einen Termin vereinbaren!

Sie brauchen einen Termin? Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformularoder rufen Sie uns direkt an.

Wir sind bemüht, Ihnen zeitnah einen Termin zu geben und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.