REHA/AHB was tun bei Abbruch/Nicht antreten? (19.03.2020)

Die Rentenversicherung reagiert hier in Lichtgeschwindigkeit.

Hier die Regelungen:

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Anträge aus der ambulanten Betreuung):
Bewilligungsfristen sind aufgehoben. Die Reha kann in Zukunft auch noch 6 Monate nach Bewilligungsbescheid ohne Neuantrag angetreten werden.

Abgebrochene (wg. Corona) Massnahmen werden, wenn das Rehaziel nicht erreicht wurde anhand eines Kurzantrages/Willenserklärung der Patienten neu beschieden.

Leistungen zur Nachsorge (IRENA etc.)
Die Antrittsfristen sind um 4 Monate verlängert worden.

Dr. Zirbes