Formulare
Wer ist für mich zuständig?:
Sie sind Erwerbstätig und leisten Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung: Kostenträger ist die Rentenversicherung
Sie sind nicht Erwerbstätig, oder leisten keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung (z.B.: Beamte und Selbstständige): Kostenträger ist Ihre Krankenkasse (Privat/Gesetzlich/Heilfürsorge/ARGE/Beihilfestellen).
Ausnahmen: Selten, alle Kostenträger helfen bei der Zuständigkeitsfrage, sobald ein Antrag eingeht. Siehe auch die Links der Kostenträger.
Welche Rehabilitationsverfahren kommen für mich in Frage?
(1) Eine Anschlussrehabilitation/AHB erfolgt unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Die Antragstellung erfolgt im Krankenhaus oder innerhalb 10 Tagen nach Entlassung.
(2) Eine Rehabilitation setzt die Antragstellung durch Ihren behandelnden niedergelassenen Arzt voraus und bedarf der Genehmigung durch die Kostenträger.
Links für die Infoseiten der Kostenträger
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