Formulare

Wer ist für mich zuständig?:

Sie sind Erwerbstätig und leisten Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung: Kostenträger ist die Rentenversicherung
Sie sind nicht Erwerbstätig, oder leisten keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung (z.B.: Beamte und Selbstständige): Kostenträger ist Ihre Krankenkasse (Privat/Gesetzlich/Heilfürsorge/ARGE/Beihilfestellen).
Ausnahmen: Selten, alle Kostenträger helfen bei der Zuständigkeitsfrage, sobald ein Antrag eingeht. Siehe auch die Links der Kostenträger.

Welche Rehabilitationsverfahren kommen für mich in Frage?
(1) Eine Anschlussrehabilitation/AHB erfolgt unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Die Antragstellung erfolgt im Krankenhaus oder innerhalb 10 Tagen nach Entlassung.

(2) Eine Rehabilitation setzt die Antragstellung durch Ihren behandelnden niedergelassenen Arzt voraus und bedarf der Genehmigung durch die Kostenträger.

Anschlussrehabilitation (AHB) bei oder unmittelbar nach (10 Tage) Krankenhausbehandlung
(1) AHB Anträge für Erwerbstätige (Kostenträger Deutsche Rentenversicherung)

Patientenformular (Formular G0250)

Vom Patient auszufüllender Antrag auf Anschlussrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung

Arztformular (Formular G0260)

Vom Krankenhausarzt auszufüllender Antrag auf Anschlussrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (Befundbericht des Arztes).

Hausarztformular an uns (Herzreha-Bonn) wir kümmern uns um Alls weiteres

Sollte das Krankenhaus den Antrag vergessen haben senden Sie diesen Antrag an uns. Wir helfen weiter.

Verlängerungsantrag während AHB-Massnahme

Verlängerungsantrag während angetretener Anschlussrehabilitation

 
(2) AHB Anträge für alle Anderen (Kostenträger meist Ihre Krankenversicherung)

PostBeaKK (AHB- und Rehaantrag)

Für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse A und B.
Die PostBeaKK unterscheidet nicht zwischen AHB und Rehabilitation, daher identisches Antragsformular.

Rehabilitation / Heilverfahren während ambulanter Behandlung
Rehabilitationsanträge während ambulanter Behandlung
Zur Antragstellung bei ambulanter Behandlung oder länger als 14 Tage zurückliegender Krankenhausbehandlung.

(1) Anträge für Erwerbstätige (Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung)

Arztantrag Rehabilitation (AED0007)

Bitten Sie Ihren niedergelassenen Arzt o. Facharzt diesen Antrag auszufüllen.
Am Besten flankiert von einem Arztbrief mit entsprechender Begründung.

Patientenformular Rehabilitation (G0100)

Patientenantrag der Deutschen Rentenversicherung. Entweder sofort mitschicken oder auf Anfrage der Rentenversicherung ausfüllen.


 
(2) Anträge für nicht Erwerbstätig (Familienversichert, Rentner etc.)

Krankenkassenantrag (Muster 61)

Vom Arzt auszufüllendes Formular. Am Besten flankiert von einem Arztbrief mit entsprechender Begründung.

 
(3) Anträge für Erwerbs- und nicht Erwerbstätige der Postbeamtenkrankenkasse

PostBeaKK (AHB- und Rehaantrag)

Für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse A und B.
Die PostBeaKK unterscheidet nicht zwischen AHB und Rehabilitation, daher identisches Antragsformular.

 

(4) Anträge weiterer Kassen

In Bearbeitung!!!!!!!!!!!!!!!

Meist formlos durch den Arzt mit Hilfe des Arztbriefes und einer entsprechenden Begründung.
Ggf. informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

 
Links für die Infoseiten der Kostenträger

Weitere Informationen und Links der Kostenträger
(1) Erwerbstätige, bzw. bei Menschen im erwerbsfähigen Alter

DR Rheinland

Rehainformation DR-Rheinland

DR Bund

Rehainformation DR-Bund


 
(2) Nicht Erwerbstätige, nicht aktuell in die Deutschen Rentenversicherung zahlende Menschen
(Altersrente, Mütter, Väter, Kinder, Jugendliche)

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Rehainformation der Kassenärztlichen Vereinigung
 

(3) Unfallgeschädigte (trifft für Herz-Kreislauf nicht zu)

Gesetzliche Unfallversicherung

Rehainformation der Unfallversicherung nach Unfällen
 

(4) Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse

PBeaKK Gesund versichert

Für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse

 

(5) Weitere Informationen

Ggf. suchen Sie unter dem Stichwort Rehabilitation auf den Seiten Ihrer Krankenkasse oder Ihres Versorgungswerkes

 

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