Formulare
Wer ist für mich zuständig?:
Sie sind Erwerbstätig und leisten Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung: Kostenträger ist die Rentenversicherung
Sie sind nicht Erwerbstätig, oder leisten keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung (z.B.: Beamte und Selbstständige): Kostenträger ist Ihre Krankenkasse (Privat/Gesetzlich/Heilfürsorge/ARGE/Beihilfestellen).
Ausnahmen: Selten, alle Kostenträger helfen bei der Zuständigkeitsfrage, sobald ein Antrag eingeht. Siehe auch die Links der Kostenträger.
Welche Rehabilitationsverfahren kommen für mich in Frage?
(1) Eine Anschlussrehabilitation/AHB erfolgt unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Die Antragstellung erfolgt im Krankenhaus oder innerhalb 10 Tagen nach Entlassung.
(2) Eine Rehabilitation setzt die Antragstellung durch Ihren behandelnden niedergelassenen Arzt voraus und bedarf der Genehmigung durch die Kostenträger.
Anschlussrehabilitation (AHB) bei oder unmittelbar nach (10 Tage) Krankenhausbehandlung
(1) AHB Anträge für Erwerbstätige (Kostenträger Deutsche Rentenversicherung)
 |
Arztformular (Formular G0260)
Vom Krankenhausarzt auszufüllender Antrag auf Anschlussrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (Befundbericht des Arztes). |
(2) AHB Anträge für alle Anderen (Kostenträger meist Ihre Krankenversicherung)
 |
PostBeaKK (AHB- und Rehaantrag)
Für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse A und B.
Die PostBeaKK unterscheidet nicht zwischen AHB und Rehabilitation, daher identisches Antragsformular. |
Rehabilitation / Heilverfahren während ambulanter Behandlung
Rehabilitationsanträge während ambulanter Behandlung
Zur Antragstellung bei ambulanter Behandlung oder länger als 14 Tage zurückliegender Krankenhausbehandlung.
(1) Anträge für Erwerbstätige (Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung)
 |
Arztantrag Rehabilitation (AED0007)
Bitten Sie Ihren niedergelassenen Arzt o. Facharzt diesen Antrag auszufüllen. Am Besten flankiert von einem Arztbrief mit entsprechender Begründung. |
(2) Anträge für nicht Erwerbstätig (Familienversichert, Rentner etc.)
(3) Anträge für Erwerbs- und nicht Erwerbstätige der Postbeamtenkrankenkasse
 |
PostBeaKK (AHB- und Rehaantrag)
Für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse A und B.
Die PostBeaKK unterscheidet nicht zwischen AHB und Rehabilitation, daher identisches Antragsformular. |
(4) Anträge weiterer Kassen
In Bearbeitung!!!!!!!!!!!!!!!
Meist formlos durch den Arzt mit Hilfe des Arztbriefes und einer entsprechenden Begründung.
Ggf. informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Links für die Infoseiten der Kostenträger
Weitere Informationen und Links der Kostenträger
(1) Erwerbstätige, bzw. bei Menschen im erwerbsfähigen Alter
(2) Nicht Erwerbstätige, nicht aktuell in die Deutschen Rentenversicherung zahlende Menschen
(Altersrente, Mütter, Väter, Kinder, Jugendliche)
Rehainformation der Kassenärztlichen Vereinigung
(3) Unfallgeschädigte (trifft für Herz-Kreislauf nicht zu)
Rehainformation der Unfallversicherung nach Unfällen
(4) Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse
(5) Weitere Informationen
Ggf. suchen Sie unter dem Stichwort Rehabilitation auf den Seiten Ihrer Krankenkasse oder Ihres Versorgungswerkes
…
Multiple Spoilers wrapped with Accordion
Spoiler title
Hidden content
Spoiler title
Hidden content
Spoiler title
Hidden content