Anmeldung / Antrag
Die Teilnahme an einer Rehabilitation erfolgt nach Antragstellung und Genehmigung oder als Selbstzahler zu überschaubaren Kosten.
(1) Rehabilitation als AHB (Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlung)
Während einer Krankenhausbehandlung wird im Krankenhaus bereits der Antrag gestellt.
(2) Rehabilitation ohne unmittelbaren Krankenhausaufenthalt
Der Antrag wird vom niedergelassenem Arzt während ambulanter Behandlung oder nach Entlassung aus dem Krankenhaus gestellt.
Antragsformulare: Formulare Rehabilitation
Kostenträger
(1) Erwerbstätige mit Leistungen in die Rentenversicherung: Ihre Rentenversicherung ist zuständig.
(2) Nicht Erwerbstätig/Beamte/Privat versichert: Ihre Krankenkasse ist zuständig zu 95%.
Informationen der Rentenversicherung und Krankenkassen: Kostenträger
Die Rentenversicherer und Krankenkassen helfen bei der Klärung der Zuständigkeiten.
Für erste Fragen helfen wir Ihnen gerne, kontaktieren Sie uns.
Click to listen highlighted text! Anmeldung / Antrag Die Teilnahme an einer Rehabilitation erfolgt nach Antragstellung und Genehmigung oder als Selbstzahler zu überschaubaren Kosten. (1) Rehabilitation als AHB (Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlung) Während einer Krankenhausbehandlung wird im Krankenhaus bereits der Antrag gestellt. (2) Rehabilitation ohne unmittelbaren Krankenhausaufenthalt Der Antrag wird vom niedergelassenem Arzt während ambulanter Behandlung oder nach Entlassung aus dem Krankenhaus gestellt. Antragsformulare: Formulare Rehabilitation Kostenträger (1) Erwerbstätige mit Leistungen in die Rentenversicherung: Ihre Rentenversicherung ist zuständig. (2) Nicht Erwerbstätig/Beamte/Privat versichert: Ihre Krankenkasse ist zuständig zu 95%. Informationen der Rentenversicherung und Krankenkassen: Kostenträger Die Rentenversicherer und Krankenkassen helfen bei der Klärung der Zuständigkeiten. Für erste Fragen helfen wir Ihnen gerne, kontaktieren Sie uns.